AGB
Die Dienstleistung wird im voraus bezahlt. Nach individueller Vereinbarung besteht die Möglichkeit den Betrag innerhalb des Trainings-Zeitraumes in Raten zu zahlen.
Alle Termine für 1:1 und Workshops finden in der vereinbarten Zeitdauer statt. Abgesprochene Ausnahmen bestimmen eine neue Regel.
Es gibt keine Ersatztermine für verpasste Sessions, wenn sie nicht rechtzeitig neu vereinbart werden (bis zu 48 Stunden vor der Session). Verschiebt die Trainerin eine Session wird der Termin neu vereinbart.
Kulanzregelungen
In Ausnahmefällen (z. B. Krankheit oder unvorhersehbare Ereignisse) kann die Trainerin nach eigenem Ermessen eine einmalige Verschiebung des Termins anbieten. Dies ist eine freiwillige Kulanzleistung und stellt keinen rechtlichen Anspruch dar. Fallen etwaige Raum-Gebühren an, weil das Training vor Ort stattfindet, sind diese bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) dennoch zu leisten.
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Vereinbarungen für Training, Workshops und Retreats
Das Training erfolgt auf der Grundlage des zwischen den Parteien geführten, vorbereitenden Beratungsgespräch.
Das Training findet nach Absprache online oder in Präsenz statt.
Es beruht auf Kooperation, Wertschätzung und gegenseitigem Vertrauen.
Die Trainerin Jennyfer Haas:
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unterliegt der Schweigepflicht und ist verpflichtet, keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben
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wird die eingesetzten Trainings-Methoden und Techniken zu jedem Zeitpunkt des Training erläutern sowie auf mögliche Risiken und Ergebnisse hinweisen
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macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Training ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann
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steht dem Klient*in als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite.
Der Klient*in erkennt an:
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dass er während des Trainings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang für seine körperliche und geistige Gesundheit selbst verantwortlich ist
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dass er sich zur aktiven Mitarbeit, Übernahme von Selbstverantwortung und Eigenständigkeit im Rahmen des Training-Programms bereit erklärt und sich selbstverpflichtet
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dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Trainings von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen
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dass alle zur Verfügung gestellten Trainings-Unterlagen ausschließlich zu seiner persönlichen Verwendung eingesetzt und genutzt werden und weder vervielfältigt noch an Dritte weitergeleitet werden dürfen.
Abgrenzung zur Therapie & sonstigen Heilbehandlungen
Das Training ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Das Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient*in aufgefordert, sich in
ärztliche Behandlung zu begeben.